Offenlegungsberichte
Mit den vorliegenden Berichten setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§ 319 bis 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG um. §26a Abs. 1 KWG verpflichtet uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlichen.
Hier können Sie den Offenlegungsbericht 2009 als pdf-Datei herunter laden.
Hier können Sie den Offenlegungsbericht 2008 als pdf-Datei herunter laden.
